Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 10/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1284
BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 82 Nr. 3; GG Art. 100 Abs. 1
    Keine Richterablehnung im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Im Verfahren der konkreten Normenkontrolle haben die Beteiligten des Ausgangsverfahrens zwar das Recht, sich zu äußern (§ 82 Abs. 3 BVerfGG ); sie werden dadurch aber nicht im engeren Sinne Beteiligte dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 42, 90 [91]; Ulsamer in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 82 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Das objektive Normprüfungsverfahren ist nicht dazu bestimmt, individuelle Rechte durchzusetzen; die Parteien des Ausgangsverfahrens sind keine antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 42, 90 (91); 46, 34 (36)).
  • BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung

    Ein solcher ist nach der hergebrachten und allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelung des § 19 Abs. 1 BVerfGG regelmäßig Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichts über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 90 ; 46, 34 ; 72, 51 ).
  • EKMR, 04.03.1987 - 9675/82

    FREIE RUNDFUNK AG i Gr v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY

    The Federal Constitutional Court characterised such proceedings as follows (BVerfGE 42, 90/91):.

    It here notes the Federal Constitutional Court's statement that proceedings under Article 100 of the Basic Law "serve the constitutional court's guarantee that objective law shall be observed" and that they "are not an instrument for the individual to obtain a legal remedy" (BVerfGE 42, 90/91).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht